LEBENSPHASE 3
PARTNER:INNENSCHAFT UND ZUSAMMENLEBEN
In Österreich leben im Jahr 2025 rund 1,7 Millionen Ehepaare und etwa 470.000 Lebensgemeinschaften. Viele von ihnen sind sich der unterschiedlichen finanziellen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Lebensgemeinschaft beziehungsweise einer Ehe nicht ausreichend bewusst. Die Gesamtscheidungsrate lag zuletzt bei rund 36,5 %.
Frauen überschulden sich nach wie vor häufiger aufgrund von Bürgschaften und Mithaftungen nach Trennung oder Scheidung als Männer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass Frauen bei bestimmten Formen der privaten Überschuldung weiterhin besonders betroffen sind.
Laut europaweiten Erhebungen hat in Österreich etwa jede fünfte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Durch ökonomische Abhängigkeit erhöht sich für Frauen das Risiko, von Gewalt betroffen zu sein oder gewaltvolle Beziehungen schwerer verlassen zu können. Finanzielle Unabhängigkeit ist daher ein wesentlicher Faktor für Schutz, Selbstbestimmung und Gewaltprävention.
Die unbezahlte Care-Arbeit (Haushalt, Einkaufen…) ist ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Beziehung. Die faire Aufteilung dieser Arbeit sowie der gemeinsamen Kosten sind wichtige Grundlagen für die finanzielle Selbstbestimmung.
Ein zweiter wesentlicher Punkt ist, dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlich geregelt werden kann: Lebensgemeinschaft, eingetragene Partner:innenschaft, Ehe. Je nachdem, welche Form Menschen miteinander eingehen, hat dies Auswirkungen auf finanzielle Belange sowohl bei aufrechter Beziehung als auch bei Trennung.
Folgende Fragestellungen dienen zur (Selbst-)Reflexion der eigenen Situation:

