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LEBENSPHASE 3
PARTNER:INNENSCHAFT UND ZUSAMMENLEBEN

In Österreich leben im Jahr 2020 1.751.000 Ehepaare und 420.000 Lebensgemeinschaften. Viele von diesen sind sich der unterschiedlichen finanziellen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Lebensgemeinschaft bzw. einer Ehe nicht im Klaren. Die Gesamtscheidungsrate betrug im Jahr 2019 40,7 %. Frauen überschulden sich aufgrund von Bürgschaften und Mithaftungen nach einer Scheidung oder Trennung mit 17,2 % deutlich häufiger als Männer (12,1 %).

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Laut einer europaweiten Studie hat in Österreich jede fünfte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner, Ex-Partner oder Unbekannte erlebt. Durch ökonomische Abhängigkeit erhöht sich das Risiko für Frauen von jeder Form von Gewalt betroffen zu sein. Finanzielle Unabhängigkeit ist ein Ausweg aus Gewaltbeziehungen. 

 

Die unbezahlte Care-Arbeit (Haushalt, Einkaufen…) ist ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Beziehung. Die faire Aufteilung dieser Arbeit sowie der gemeinsamen Kosten sind wichtige Grundlagen für die finanzielle Selbstbestimmung.

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist, dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlich geregelt werden kann: Lebensgemeinschaft, eingetragene Partner:innenschaft, Ehe. Je nachdem, welche Form Menschen miteinander eingehen, hat dies Auswirkungen auf finanzielle Belange sowohl bei aufrechter Beziehung als auch bei Trennung.

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Folgende Fragestellungen dienen zur (Selbst-)Reflexion der eigenen Situation:

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Ist es gerecht, wenn sie ein geringeres Einkommen hat und dennoch 50% der Haushaltskosten trägt, wodurch ihr wesentlich weniger für ihre persönliche finanzielle Absicherung bleibt?

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